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Internationaler Luftverkehr

1: Einsender

1: Füllen Sie die elektronische Versanddatei aus, d. h. die detaillierten Informationen zur Ware: Name der Ware, Stückzahl, Gewicht, Größe des Containers, Name, Adresse, Telefonnummer, Versandzeitpunkt, Bestimmungsort usw der Empfänger des Bestimmungsortes, Name, Telefonnummer und Adresse des Absenders.

2: Erforderliche Zollanmeldungsdaten:

A: Liste, Vertrag, Rechnung, Handbuch, Prüfblatt usw.

B: Füllen Sie die Vollmacht für die Erklärung aus, versiegeln Sie ein leeres Schreiben zur Sicherung während des Deklarationsprozesses und reichen Sie es dem beauftragten Zollagenten oder Zollmakler zur Bearbeitung ein.

C: Bestätigen Sie, ob ein Import- und Exportrecht besteht und ob für Produkte eine Quote erforderlich ist.

D: Je nach Handelsart sind die oben genannten Dokumente oder andere erforderliche Dokumente dem beauftragten Spediteur oder Zollagenten zur Bearbeitung zu übergeben.

3: Auf der Suche nach Spediteuren: Versender können die Spediteure frei wählen, sie sollten jedoch geeignete Agenturen im Hinblick auf Frachttarife, Dienstleistungen, Stärke der Spediteure und Kundendienste auswählen.

4: Anfrage: Verhandeln Sie den Frachtpreis mit dem ausgewählten Spediteur. Das Preisniveau des Luftverkehrs ist unterteilt in:MN+45+100+300+500+1000

Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen der Fluggesellschaften unterscheiden sich auch die Frachttarife gegenüber Speditionen. Generell gilt: Je höher das Gewicht, desto günstiger der Preis.

 

2: Speditionsunternehmen

1: Genehmigungsschreiben: Nachdem der Absender und der Frachtagent den Transportpreis und die Servicebedingungen festgelegt haben, übergibt der Frachtagent dem Absender ein leeres „Genehmigungsschreiben für den Warenversand“, und der Absender füllt dieses Genehmigungsschreiben wahrheitsgemäß aus und per E-Mail oder senden Sie es an den Spediteur zurück.

2: Wareninspektion: Der Frachtagent prüft, ob der Inhalt der Vollmacht vollständig ist (unvollständig oder nicht standardisiert, wird ergänzt), versteht, ob die Waren inspiziert werden müssen, und hilft bei der Handhabung der Waren, die überprüft werden müssen inspiziert.

3: Buchung: Gemäß der „Vollmacht“ des Absenders bestellt der Spediteur Platz bei der Fluggesellschaft (oder der Absender kann die Fluggesellschaft benennen) und bestätigt dem Kunden den Flug und relevante Informationen.

4: Ware abholen

A: Selbstlieferung durch den Versender: Der Spediteur muss dem Versender das Wareneingangsblatt und die Lagerzeichnung mit Angabe der Air-Master-Nummer, Telefonnummer, Lieferadresse, Uhrzeit usw. übergeben, damit die Waren rechtzeitig und pünktlich ins Lager gebracht werden können genau.

B: Warenannahme durch einen Spediteur: Der Versender muss dem Spediteur eine spezifische Empfangsadresse, Kontaktperson, Telefonnummer, Uhrzeit und andere relevante Informationen mitteilen, um die rechtzeitige Lagerung der Waren sicherzustellen.

5: Abrechnung der Transportkosten: Beide Parteien bestimmen, wann sie die Ware nicht erhalten haben:

Vorauszahlung: Zahlung vor Ort an Zahlung: Zahlung per Bestimmungsort

6: Transportart: Direkt-, Luft-Luft-, Seeluft- und Landlufttransport.

7: Frachtzusammensetzung: Luftfracht (vorbehaltlich der vom Spediteur und Versender ausgehandelten Frachttarife), Frachtbriefgebühr, Zollabfertigungsgebühr, Dokumentengebühr, Treibstoffzuschläge und Kriegsrisiko (vorbehaltlich der Gebühren der Fluggesellschaft), Bodenabfertigungsgebühr der Frachtstation, und andere sonstige Gebühren, die aufgrund unterschiedlicher Ladung anfallen können.

 

3: Flughafen-/Airline-Terminal

1. Zählung: Wenn die Waren an der entsprechenden Frachtstation geliefert werden, fertigt der Spediteur das Hauptetikett und das Unteretikett entsprechend der Frachtbriefnummer der Fluggesellschaft an und klebt sie auf die Waren, um die Identifizierung des Eigentümers zu erleichtern. Spediteur, Frachtstation, Zoll, Fluggesellschaft, Warenkontrolle und Empfänger im Abgangs- und Bestimmungshafen.

2. Wiegen: Die etikettierten Waren werden zur Sicherheitskontrolle, zum Wiegen und zur Messung der Größe der Waren zur Berechnung des Volumengewichts an die Frachtstation übergeben. Anschließend trägt die Frachtstation das tatsächliche Gewicht und das Volumengewicht der gesamten Ware in die „Eingangs- und Wiegeliste“ ein, stempelt „Sicherheitsprüfsiegel“, „Versandsiegel erhältlich“ und unterschreibt zur Bestätigung.

3. Frachtbrief: Gemäß der „Wiegeliste“ der Frachtstation trägt der Spediteur alle Frachtdaten in den Luftfrachtbrief der Fluggesellschaft ein.

4. Besondere Handhabung: Aufgrund der Bedeutung und Gefahr der Güter sowie der Versandbeschränkungen (z. B. Übergröße, Übergewicht usw.) verlangt das Frachtterminal, dass der Vertreter des Spediteurs die Anweisungen vor der Einlagerung überprüft und unterschreibt.

 

4: Wareninspektion

1: Dokumente: Der Versender muss eine Liste, eine Rechnung, einen Vertrag und eine Prüfgenehmigung ausstellen (bereitgestellt vom Zollagenten oder Spediteur).

2: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Wareninspektion für die Inspektionszeit.

3: Inspektion: Das Commodity Inspection Bureau entnimmt Warenproben oder bewertet sie vor Ort, um Audit-Schlussfolgerungen zu ziehen.

4: Freigabe: Nach bestandener Inspektion erstellt das Commodity Inspection Bureau eine Zertifizierung auf dem „Inspektionsanforderungsschreiben“.

5: Die Wareninspektion wird gemäß den Überwachungsbedingungen des „Warencodes“ verschiedener Waren durchgeführt.

 

5: Zollagent

1: Empfang und Lieferung von Dokumenten: Der Kunde kann den Zollagenten wählen oder den Spediteur mit der Anmeldung beauftragen, in jedem Fall jedoch alle vom Versender erstellten Zollanmeldungsmaterialien zusammen mit dem „Wiegeblatt“ der Frachtstation, und der Original-Luftfrachtbrief der Fluggesellschaft muss dem Zollagenten rechtzeitig übergeben werden, um die rechtzeitige Zollanmeldung und die frühzeitige Zollabfertigung und den Transport der Waren zu erleichtern.

2: Vorabeingabe: Gemäß den oben genannten Dokumenten sortiert und verbessert die Zollanmeldungsbank alle Zollanmeldungsdokumente, gibt die Daten in das Zollsystem ein und führt eine Vorprüfung durch.

3: Anmeldung: Nachdem die Vorerfassung bestanden wurde, kann das formelle Anmeldeverfahren durchgeführt werden und alle Dokumente können dem Zoll zur Prüfung vorgelegt werden.

4: Lieferzeit: entsprechend der Flugzeit: Die mittags zu deklarierenden Frachtdokumente sind spätestens vor 10:00 Uhr dem Zollagenten zu übergeben; Die am Nachmittag zu deklarierenden Frachtdokumente müssen dem Zollagenten spätestens vor 15:00 Uhr übergeben werden. Andernfalls erhöht sich die Belastung durch die Deklarationsgeschwindigkeit des Zollmaklers und es kann dazu führen, dass die Waren nicht den erwarteten Flug erreichen .

 

6: Zoll

1: Überprüfung: Der Zoll überprüft die Waren und Dokumente anhand der Zollanmeldungsdaten.

2: Inspektion: Stichprobe oder Selbstinspektion durch Spediteure (auf eigenes Risiko).

3: Besteuerung: je nach Warenart,